Zeitschrift für Chinesisches Recht //zchinr.org/index.php/zchinr Die Anfänge der vierteljährlich erscheinenden ZChinR reichen bis in das Jahr 1994 zurück. Ihren heutigen Namen trägt die Publikation seit 2004. Sie ist die einzige fortlaufende deutschsprachige Publikation zum chinesischen Recht. In der ZChinR werden ausführliche Berichte und Analysen unter der Rubrik „Aufsätze“ veröffentlicht. Aktuelle Rechtsentwicklungen erscheinen unter „Kurze Beiträge“. In der Rubrik „Dokumentationen“ finden sich Übersetzungen der wichtigsten neuen chinesischen Gesetze. Außerdem veröffentlicht die ZChinR regelmäßig Tagungsberichte und Rezensionen von Büchern zum chinesischen Recht. de-DE Zeitschrift für Chinesisches Recht 1613-5768 <ul> <li class="show">Mit der Annahme zur Veröffentlichung in der ZChinR überträgt der Autor der Deutsch-Chinesischen Juristenvereinigung in Gemeinschaft mit dem Deutsch-Chinesischen Institut für Rechtswissenschaft und dem Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht&nbsp;an seinem Beitrag für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht zur Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung i.S.d. § 38 Abs. 1 UrhG. Das schließt insbesondere den Abdruck in der Printausgabe der Zeitschrift und die elektronische Publikation im Internet durch die Herausgeber ein.</li> <li class="show">Der Autor behält das Recht, ein Jahr nach Erstveröffentlichung in der ZChinR und unter ausdrücklichem Hinweis an geeigneter Stelle auf die Erstveröffentlichung, seinen Beitrag in einem institutionellen Repositorium seiner Forschungseinrichtung oder auf seiner persönlichen Homepage online verfügbar zu machen, soweit dies keinem gewerblichen Zweck dient.</li> <li class="show">Der Autor behält ferner das Recht, von seinem Beitrag einzelne Kopien anzufertigen und z.B. per Post oder E-Mail zu verschicken, sofern dies zu seinem persönlichen Gebrauch oder dem von Wissenschaftskollegen geschieht.</li> </ul> Die Neufassung des chinesischen Gesellschaftsgesetzes 2023: Vier gesetzgeberische Ziele, vier Leitprinzipien bei den Revisionsarbeiten und sieben große Themengebiete //zchinr.org/index.php/zchinr/article/view/2316 <p>Mit Wirkung zum 1.7.2024 hat der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses am 29.12.2023 das ursprünglich 1993 verabschiedete Gesellschaftsgesetz zum zweiten Mal neu gefasst. Der Gesetzgeber bezweckt mit der Neufassung die (weitere) Reform staatseigener Unternehmen, nämlich die Einführung eines Rechnungsprüfungsausschusses, der in bestimmten Gesellschaften die Funktion des Aufsichtsrates übernimmt. Außerdem will er das Unternehmensumfeld optimieren und Marktinnovationen fördern. Dabei gehe es darum, Erleichterung für den Markteintritt und -austritt von Gesellschaften zu schaffen, bei der Unternehmensfinanzierung mehr Optionen zu bieten, die Organisationsverfassung der Gesellschaften zu flexibilisieren und die Kosten von Unternehmen zu senken. Allgemeines Ziel ist weiterhin, Vermögensrechte der Gesellschaft, ihrer Gesellschafter und ihrer Gläubiger besser zu schützen, indem insbesondere der Gründer, aber auch Gesellschafter in allen Phasen der Gesellschaft von der Gründung bis zur Abwicklung stärker zur Verantwortung gezogen werden. Schließlich geht es dem Gesetzgeber darum, die gesunde Entwicklung des Kapitalmarktes zu fördern, indem die Corporate Governance verbessert und der Schutz der legitimen Rechte und Interessen der Anleger, insbesondere der kleinen und mittleren Anleger, gestärkt wird.</p> Knut Benjamin Pißler Copyright (c) 2024 © Deutsch-Chinesische Juristenvereinigung e.V., Deutsch-Chinesisches Institut für Rechtswissenschaft, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht 2024-11-28 2024-11-28 31 4 313–340 313–340 Gemischte Rechtsrezeption im Kreditsicherungsrecht: Dogmatische Unvereinbarkeit, deren Überwindung und Entwicklungsperspektive – Eine Untersuchung anhand der chinesischen Lösung der Prioritätsfrage bei der Mehrfachzession //zchinr.org/index.php/zchinr/article/view/2318 <p>In den chinesischen Lösungsansatz der Mehrfachzession wurden drei Modelle, nämlich das deutsche, das japanische (aus europäischer Sicht das französische vor 2016) und das amerikanische Modell, aufgenommen, obwohl deren Kombinierbarkeit fraglich ist. An diesem Beispiel versucht dieser Beitrag, die Entstehung der gemischten Rechtsrezeption näher zu beleuchten. Es kommt zu der Schlussfolgerung, dass die Entwicklung des chinesischen Kreditsicherungsrechts durch eine sukzessive Annäherung an Art. 9 UCC gekennzeichnet ist. Da die deutsche Ausrichtung des chinesischen Zivilrechts traditionell stark ist und in der jüngsten Zeit noch zugenommen hat, war der Druck der deutschen Denkweise auf chinesische Entscheidungsträger und deren Berater immens. Dadurch wurde die Normsetzung in China erschwert. Angesichts der lückenhaften Prioritätsregeln ist zu erwarten, dass das chinesische Mobiliarsicherungsrecht noch näher an den Art. 9 UCC heranrücken wird. Die Tendenz zur Vereinfachung ausländischer Regelungssysteme in chinesischen Diskursen führt dazu, dass der Lernprozess des Empfängerlandes durch die Rezeption nicht unbedingt beschleunigt wird und sich das Problembewusstsein erst dann formt, wenn reale inländische Streitigkeiten zu entscheiden sind.</p> Yuanshi Bu Copyright (c) 2024 © Deutsch-Chinesische Juristenvereinigung e.V., Deutsch-Chinesisches Institut für Rechtswissenschaft, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht 2024-11-28 2024-11-28 31 4 341–355 341–355 Gesetz der Volksrepublik China über ländliche kollektive Wirtschaftsorganisationen //zchinr.org/index.php/zchinr/article/view/2320 <p>Das „Gesetz der Volksrepublik China über ländliche kollektive Wirtschaftsorganisationen“ ist am 28.6.2024 auf der 10. Sitzung des Ständigen Ausschusses des 14. Nationalen Volkskongresses der Volksrepublik China verabschiedet worden, wird hiermit bekannt gemacht [und] vom 1.5.2025 an angewandt.</p> Knut Benjamin Pißler Copyright (c) 2024 © Deutsch-Chinesische Juristenvereinigung e.V., Deutsch-Chinesisches Institut für Rechtswissenschaft, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht 2024-11-28 2024-11-28 31 4 356–375 356–375 Erläuterungen des Obersten Volksgerichts zur Anwendung des Buches über die Haftung für die Verletzung von Rechten des „Zivilgesetzbuches der Volksrepublik China“ (Teil 1) //zchinr.org/index.php/zchinr/article/view/2322 <p>Die „Erläuterungen des Obersten Volksgerichts zur Anwendung des Buches über die Haftung für die Verletzung von Rechten des ,Zivilgesetzbuches der Volksrepublik China‘ (Teil 1)“ sind auf der 1.909. Sitzung des Rechtsprechungsausschusses des Obersten Volksgerichts am 18.12.2023 verabschiedet worden, werden hiermit verkündet [und] vom 27.9.2024 an angewandt.</p> Knut Benjamin Pißler Copyright (c) 2024 © Deutsch-Chinesische Juristenvereinigung e.V., Deutsch-Chinesisches Institut für Rechtswissenschaft, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht 2024-11-28 2024-11-28 31 4 376–382 376–382 Erläuterungen des Obersten Volksgerichts zu einigen Fragen der Rechtsanwendung bei der Behandlung von Streitfällen über die Haftung für die Verletzung der ökologischen Umwelt //zchinr.org/index.php/zchinr/article/view/2324 <p>Die „Erläuterungen des Obersten Volksgerichts zu einigen Fragen der Rechtsanwendung bei der Behandlung von Streitfällen über die Haftung für die Verletzung der ökologischen Umwelt“ sind auf der 1.890. Sitzung des Rechtsprechungsausschusses des Obersten Volksgerichts am 5.6.2023 verabschiedet worden, werden hiermit bekannt gemacht [und] vom 1.9.2023 an angewandt.</p> Knut Benjamin Pißler Friederike Röcklebe Copyright (c) 2024 © Deutsch-Chinesische Juristenvereinigung e.V., Deutsch-Chinesisches Institut für Rechtswissenschaft, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht 2024-11-28 2024-11-28 31 4 383–389 383–389 Liang Zhiping: Rechtsherrschaft und Tugendherrschaft: Beobachtungen zur chinesischen Rechtsmodernisierung. Frankfurt: Campus 2024, China – Normen, Ideen, Praktiken, Band 3 //zchinr.org/index.php/zchinr/article/view/2326 Thomas Ruhnau Copyright (c) 2024 © Deutsch-Chinesische Juristenvereinigung e.V., Deutsch-Chinesisches Institut für Rechtswissenschaft, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht 2024-11-28 2024-11-28 31 4 390–392 390–392 Thomas Weyrauch: Wang Chonghuis bleibendes Erbe, Heuchelheim: Longtai Verlag, 2024, 390 S., ISBN 978-3-938946-32-9, 88 € //zchinr.org/index.php/zchinr/article/view/2328 Yuanshi Bu Copyright (c) 2024 © Deutsch-Chinesische Juristenvereinigung e.V., Deutsch-Chinesisches Institut für Rechtswissenschaft, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht 2024-11-28 2024-11-28 31 4 392–394 392–394 Vortrag von Prof. Dr. Xiuqin Lin am 11. September 2024: Protection of Big Data and Balance of Interest: Latest Development in China //zchinr.org/index.php/zchinr/article/view/2330 Yannik Jeremias Copyright (c) 2024 © Deutsch-Chinesische Juristenvereinigung e.V., Deutsch-Chinesisches Institut für Rechtswissenschaft, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht 2024-11-28 2024-11-28 31 4 395–397 395–397 Kanzleien mit einer Mitgliedschaft in der Deutsch-Chinesischen Juristenvereinigung e.V. //zchinr.org/index.php/zchinr/article/view/2332 Die Redaktion Copyright (c) 2024 © Deutsch-Chinesische Juristenvereinigung e.V., Deutsch-Chinesisches Institut für Rechtswissenschaft, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht 2024-11-28 2024-11-28 31 4 398–400 398–400