Bestimmungen des Obersten Volksgerichts zu einigen Fragen der Rechtsanwendung bei der Behandlung von zivilen Streitfällen über die Verarbeitung persönlicher Daten unter Nutzung der Gesichtserkennungstechnologie
Abstract
Die „Bestimmungen des Obersten Volksgerichts zu einigen Fragen der Rechtsanwendung bei der Behandlung von zivilen Streitfällen über die Verarbeitung persönlicher Daten unter Nutzung der Gesichtserkennungstechnologie“ sind auf der 1.841. Sitzung des Rechtsprechungsausschusses des Obersten Volksgerichts am 8.6.2021 verabschiedet worden, werden hiermit bekannt gemacht [und] vom 1.8.2021 an angewandt.