Der Technologievertrag im neuen Zivilgesetzbuch der Volksrepublik China

  • Stefanie Tetz

Abstract

Das chinesische Recht kennt seit 1987 spezielle Vorschriften für den Technologievertrag, die nach ihrer Überarbeitung im Vertragsgesetz von 1999 zusammen mit Interpretationen des OVG die Grundlage für die Regelungen in §§ 843–887 ZGB darstellen. Obwohl von eminent praktischer Bedeutung für die technologiegetriebene Wirtschaft Chinas, enthalten diese Regelungen wenig inhaltlich Neues, und eine Weiterentwicklung der Rechtsmaterie bleibt weiterhin der Kommentarliteratur und Rechtsprechung überlassen, die in diesem Beitrag unter besonderer Berücksichtigung der umfangreichen neuen Kommentare des OVG dargestellt werden. Aus den Interpretationen des OVG zum Technologievertrag hat der Gesetzgeber des ZGB bspw. Regelungen zum Aufwendungsersatz des Auftragnehmers unter Beratungs- oder Dienstleistungsverträgen übernommen (§ 886 ZGB). Zu den wichtigen Änderungen im ZGB zählen die neue systematische Einordnung der Technologielizenz (entsprechend der schon bislang herrschenden Meinung) sowie die deutliche Ausweitung des Anwendungsbereichs für geistiges Eigentum bei Übertragung oder Lizenzierung von Technologie durch § 876 ZGB.

Veröffentlicht
2023-01-13
Rubrik
Aufsätze