Bestimmungen des Obersten Volksgerichts zu einigen Fragen der Zuständigkeit für Zivil- und Handelssachen mit Außenberührung
Abstract
Die „Bestimmungen des Obersten Volksgerichts zu einigen Fragen der Zuständigkeit für Zivil- und Handelssachen mit Außenberührung“ sind auf der 1.872. Sitzung des Rechtsprechungsausschusses des Obersten Volksgerichts am 16.8.2022 verabschiedet worden, werden hiermit bekannt gemacht [und] vom 1.1.2023 an angewandt.
Oberstes Volksgericht
14.11.2022